Damit die Kantonalen Schiessen auch über die Kantonsgrenze bekannt werden, sind wir auf die termingerechte Mitteilung der Daten angewiesen. Der Schiessplan ist drei Monate vor Schiessbeginn zur Genehmigung einzureichen. Nach der Prüfung wird dieser unterzeichnet an den Veranstalter weitergeleitet. 

Das Gesuch muss bis spätestens anfangs September bei der Geschäftsstelle eingehen.

Die Abrechnung der Freien Schiessen läuft über das nebenstehende Formular und muss mit der Rangliste an die Geschäftsstelle zur Kontrolle eingereicht werden.